§ 31 BayHSchLNV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1992 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten jedoch § 4, § 17 Abs. 4 sowie §§ 22 bis 27 am 1. Januar 1993 in Kraft.

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