Art. 61 BaySchFG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1987 in Kraft1.

(2) Art. 31 Abs. 5 Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. August 2028 außer Kraft.

Fußnote(n):

1
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 24. Juli 1986 (GVBl S. 169). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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