BaySchFG
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum31.05.2000
FundstelleGVBl 2000, S.S=455
VersionBayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl. S. 238) und durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 1. Juli 2024 (GVBl. S. 239) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilAllgemeines
- Zweiter TeilÖffentliche Schulen
- Abschnitt IAllgemeines
- Abschnitt IIStaatliche Schulen
- Abschnitt IIIKommunale Schulen
- Abschnitt IVLernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit
- Abschnitt VHeime und ähnliche Einrichtungen bei Förderschulen
- Art. 26, 27 (aufgehoben)
- Dritter TeilErsatzschulen
- Abschnitt IAllgemeines
- Abschnitt IIPrivate Grundschulen und Mittelschulen
- Abschnitt IIIPrivate Förderschulen und Schulen für Kranke
- Abschnitt IVPrivate Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs
- a) Staatlich anerkannte Realschulen, Gymnasien und Schulen des Zweiten Bildungswegs
- b) Staatlich anerkannte berufliche Schulen
- c) Sonstige Förderung staatlich anerkannter Schulen
- d) Staatlich genehmigte Ersatzschulen
- Abschnitt VLernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit
- Vierter TeilAufwand für Einrichtungen der Schulaufsicht
- Fünfter TeilÜbergangsvorschriften
- Sechster TeilSchlussvorschriften