BaySchFG
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum31.05.2000
FundstelleGVBl 2000, S.S=455
VersionBayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 23. Juni 2026 (GVBl. S. 363), durch die §§ 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 379), durch Gesetz vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 398) und durch Verordnung vom 7. Juli 2026 (GVBl. S. 519) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilAllgemeines
- Zweiter TeilÖffentliche Schulen
- Abschnitt IAllgemeines
- Abschnitt IIStaatliche Schulen
- Abschnitt IIIKommunale Schulen
- Abschnitt IVLernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit
- Abschnitt VHeime und ähnliche Einrichtungen bei Förderschulen
- Art. 26, 27 (aufgehoben)
- Dritter TeilErsatzschulen
- Abschnitt IAllgemeines
- Abschnitt IIPrivate Grundschulen und Mittelschulen
- Abschnitt IIIPrivate Förderschulen und Klinikschulen
- Abschnitt IVPrivate Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs
- a) Staatlich anerkannte Realschulen, Gymnasien und Schulen des Zweiten Bildungswegs
- b) Staatlich anerkannte berufliche Schulen
- c) Sonstige Förderung staatlich anerkannter Schulen
- d) Staatlich genehmigte Ersatzschulen
- Abschnitt VLernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit
- Vierter TeilAufwand für Einrichtungen der Schulaufsicht
- Fünfter TeilÜbergangsvorschriften
- Sechster TeilSchlussvorschriften