BayVerf
Verfassung des Freistaates Bayern
Informationen
Ausfertigungsdatum15.12.1998
FundstelleGVBl 1998, S.S=991
VersionVerfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster HauptteilAufbau und Aufgaben des Staates
- 1. AbschnittDie Grundlagen des Bayerischen Staates
- 2. AbschnittDer Landtag
- 3. AbschnittDer Senat
- Art. 34–42 (aufgehoben)
- 4. AbschnittDie Staatsregierung
- 5. AbschnittDer Verfassungsgerichtshof
- 6. AbschnittDie Gesetzgebung
- 7. AbschnittDie Verwaltung
- 8. AbschnittDie Rechtspflege
- 9. AbschnittDie Beamten
- Zweiter HauptteilGrundrechte und Grundpflichten
- Dritter HauptteilDas Gemeinschaftsleben
- 1. AbschnittEhe, Familie und Kinder
- 2. AbschnittBildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung
- 3. AbschnittReligion und Religionsgemeinschaften
- Vierter HauptteilWirtschaft und Arbeit
- 1. AbschnittDie Wirtschaftsordnung
- 2. AbschnittDas Eigentum
- 3. AbschnittDie Landwirtschaft
- 4. AbschnittDie Arbeit
- Schluß- und Übergangsbestimmungen