Anlage 3 BayWG

Nutzungsgebührenverzeichnis

Tarif- Nr.

Benutzungsart

Nutzungsgebühr

1

Flusskraftwerke mit einer mittleren Leistung, gemessen an der Turbinenwelle,

a)

über 1 100 bis 1 500 kW

3,5 €

Jahresgebühr je kW mittlere Leistung

b)

über 1 500 bis 1 900 kW

5,5 €

c)

über 1 900 kW

7 €

2

Ausleitungskraftwerke

Die Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 zuzüglich 30 % (Ausleitungszuschlag)

3

Pumpspeicherkraftwerke

3.1

Pumpspeicherung in Speicherbecken

25 % der Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1

3.2

Pumpspeicherung in Kraftwerkstreppen

Die Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1 (Flusskraftwerke) oder Nr. 2 (Ausleitungskraftwerke) zuzüglich 25 % der Gebühren nach Tarif-Nr. 1 (Pumpspeicherzuschlag)

4

Kraftwerksneubauten

Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 3 ermäßigen sich für die ersten zehn Betriebsjahre um die Hälfte (Anlaufzeit)

5

Kraftwerke an Gewässern, deren Ausbaustrecke (Flussstrecke, die den Kraftanlagen zugeordnet ist) nur zum Teil im Eigentum des Freistaates Bayern steht

Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 4 entsprechend dem Eigentumsanteil des Freistaates Bayern an der Ausbaustrecke

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