BayWG
Bayerisches Wassergesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum25.02.2010
FundstelleGVBl 2010, S.S=66
VersionBayerisches Wassergesetz (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, 130, BayRS 753-1-U), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 667) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Bewirtschaftung von Gewässern
- Abschnitt 1Gemeinsame Bestimmungen
- Abschnitt 2Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- Abschnitt 3Schiff- und Floßfahrt
- Abschnitt 4Bewirtschaftung des Grundwassers
- Teil 3Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Abschnitt 1Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
- Abschnitt 2Abwasserbeseitigung
- Abschnitt 3Wasserwirtschaftliche Anlagen
- Abschnitt 4Gewässerschutzbeauftragte
- Abschnitt 5Gewässerausbau
- Abschnitt 6Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr
- Abschnitt 7Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- Abschnitt 8Haftung für Gewässerveränderungen
- Teil 4Enteignung, Entschädigung, Vorkaufsrecht
- Teil 5Gewässeraufsicht
- Teil 6Zuständigkeit, Verfahren
- Teil 7Gewässerbenutzungsabgaben
- Abschnitt 1Wassernutzungsgebühr
- Abschnitt 2Wasserentnahmeentgelt
- Abschnitt 3Abwasserabgabe
- Unterabschnitt 1Bewertungsgrundlagen
- Unterabschnitt 2Ermittlung der Schädlichkeit
- Unterabschnitt 3Abgabepflicht
- Unterabschnitt 4Festsetzung und Erhebung der Abgabe
- Unterabschnitt 5Verwendung der Abwasserabgabe
- Abschnitt 4Anwendung der Abgabenordnung
- Teil 8Bußgeldbestimmung
- Teil 9Schlussbestimmungen