Anlage 1 BayZulV

Lehrzulage

(Monatsbeträge in Euro)

Gültig ab 1. Dezember 2022

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 Satz 1

A 3 bis A 5

A 6 bis A 8

ab A 9

und höher

Regellehrverpflichtung von

mindestens

20 Unterrichtsstunden

61,89

80,46

92,84

mindestens

15 Unterrichtsstunden

46,42

61,89

68,06

mehr als

10 Unterrichtsstunden

30,94

40,23

46,42

 

Der Höchstsatz der Lehrzulage von 92,84 € gilt für Leiter und Leiterinnen einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen sowie Rechtspraktikanten und Rechtspraktikantinnen bereits ab einer Regellehrverpflichtung von mindestens 17 Unterrichtsstunden.

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