§ 8 BBiGHwOV

Aus- und Fortbildungsberufen für Bäderbetriebe

Für den Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe und für die beruflichen Fortbildungsabschlüsse für Bäderbetriebe ist für die Aufgaben nach § 4 die Bayerische Verwaltungsschule zuständig.

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