§ 3 BeschGebV
Neben den Gebühren werden folgende Auslagen erhoben:
- 1.
-
bei dem Versand die Kosten der Zustellung, der Verpackungsmittel und der Rücksendung,
- 2.
-
bei der Prüfung von Gegenständen, die aus dem Ausland zugesandt werden, die aufgewandten Eingangsabgaben und die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Gebühren und Zeitaufwände,
- 3.
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die Kosten der von dem Beschussamt aufgewandten Beschussmittel und die Kosten für das Ein- und Auspacken der Prüfgegenstände,
- 4.
-
bei der Zulassung nach §§ 9 und 11 BeschG die Kosten der von dem Beschussamt aufgewandten Prüfmittel,
- 5.
-
Reisekosten im Sinn der Reisekostenvorschriften,
- 6.
-
zusätzliche Auslagen im Rahmen der Inanspruchnahmen im Sinn des § 1 Abs. 1.
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