§ 14 BFSO

Allgemeines

1Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Berichte sowie mündliche und praktische Leistungen. 2Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. 3Die Leistungsnachweise sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.

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