§ 29 BFSO

Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Verlassen Schülerinnen und Schüler während eines Schuljahres die Schule oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und die bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.

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