§ 41 BFSO Gesundheit

Praktische Prüfung

1Eine praktische Abschlussprüfung ist abzulegen in der praktischen Ausbildung. 2Die Bearbeitungszeit beträgt 45 bis 60 Minuten. 3Die praktische Prüfung findet in einer Einrichtung statt, in der die Schülerin oder der Schüler praktische Einsätze absolviert hat. 4Die Aufgaben für die praktische Prüfung werden vom Unterausschuss gestellt.

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