§ 43 FachV-Bibl
Fachtheoretische Ausbildung
In der fachtheoretischen Ausbildung sind die Referendare und Referendarinnen verpflichtet, an den Ausbildungsveranstaltungen wie insbesondere Kursen, Übungen, Seminaren und Exkursionen teilzunehmen und die gestellten Referate und geforderten gleichwertigen Leistungen anzufertigen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.