§ 22 FachV-Forst
Notenskala, Ermittlung der Noten in den Prüfungsabschnitten
(1) Die Bewertung der einzelnen Prüfungen erfolgt gemäß der Notenskala nach § 27 APO wie folgt:
Einzelnote: |
Beschreibung: |
Einzelpunkte: |
---|---|---|
sehr gut |
eine besonders hervorragende Leistung |
14 bis 15 |
gut |
eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft |
11 bis 13 |
befriedigend |
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
8 bis 10 |
ausreichend |
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht |
5 bis 7 |
mangelhaft |
eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung |
2 bis 4 |
ungenügend |
eine völlig unbrauchbare Leistung |
0 bis 1 |
(2) Die Bewertung der schriftlichen Arbeiten und der schriftlichen Waldprüfung erfolgt gemäß § 21 APO.
(3) Die Leistungen in der mündlichen Waldprüfung und in der mündlichen Prüfung werden von den Mitgliedern der Prüfungskommission in gemeinsamer Beratung mit einer Punktzahl bewertet.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.