§ 22 FachV-Forst

Notenskala, Ermittlung der Noten in den Prüfungsabschnitten

(1) Die Bewertung der einzelnen Prüfungen erfolgt gemäß der Notenskala nach § 27 APO wie folgt:

Einzelnote:

Beschreibung:

Einzelpunkte:

sehr gut

eine besonders hervorragende Leistung

14 bis 15

gut

eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft

11 bis 13

befriedigend

eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht

8 bis 10

ausreichend

eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht

5 bis 7

mangelhaft

eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung

2 bis 4

ungenügend

eine völlig unbrauchbare Leistung

0 bis 1

(2) Die Bewertung der schriftlichen Arbeiten und der schriftlichen Waldprüfung erfolgt gemäß § 21 APO.

(3) Die Leistungen in der mündlichen Waldprüfung und in der mündlichen Prüfung werden von den Mitgliedern der Prüfungskommission in gemeinsamer Beratung mit einer Punktzahl bewertet.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.