§ 32 FachV-nVD

Nichtbestehen

Die Qualifikationsprüfung ist nicht bestanden, wenn

1.
mehr als die Hälfte der schriftlichen Prüfungsarbeiten schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist oder
2.
die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.

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