§ 33 FachV-nVD
Nichtbestehen
Die Qualifikationsprüfung ist nicht bestanden, wenn
- 1.
-
mehr als die Hälfte der schriftlichen Prüfungsarbeiten schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist oder
- 2.
-
die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.