FachV-nVD
Fachverordnung nichttechnischer Verwaltungsdienst
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Informationen
Ausfertigungsdatum25.10.2011
FundstelleGVBl 2011, S.S=553
VersionFachverordnung nichttechnischer Verwaltungsdienst (FachV-nVD) vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 553, BayRS 2038-3-1-7-I), die zuletzt durch Verordnung vom 19. September 2024 (GVBl. S. 465) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Berufspraktische Ausbildung
- Abschnitt 3Fachtheoretische Ausbildung
- Abschnitt 4Sonstige Bestimmungen
- Teil 2Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene
- Teil 3Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
- Abschnitt 1Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 2Qualifikationsprüfung
- Unterabschnitt 1Zuständigkeit und Prüfungsorgane
- Unterabschnitt 2Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren
- Teil 4Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene
- Teil 5Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
- Abschnitt 1Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 2Prüfungen
- Unterabschnitt 1Prüfungsorgane und Prüfungsverfahren
- Unterabschnitt 2Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 3Qualifikationsprüfung
- Teil 6Zweite-Chance-Verfahren
- Teil 7Sonstige Bestimmungen, Schlussvorschriften