§ 3 FachV-StF

Ziele des Vorbereitungsdienstes

1Im Vorbereitungsdienst werden die zur Berufsausübung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie das Verständnis für volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge vermittelt. 2Dabei sind die Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft zu berücksichtigen.

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