§ 40 FachV-VermGeo

Schriftlicher Prüfungsabschnitt der Abschlussprüfung

(1) 1Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst folgende Prüfungsaufgaben:

1.

Katastertechnik – Liegenschaftskataster und Grundbuch,

2.

GeoIT – Geodaten- und Informationstechnologie,

3.

Vermessungskunde und Vermessungstechnisches Rechnen,

4.

Verwaltungskunde.

 2Die Aufgabe des Prüfungsfaches gemäß Satz 1 Nr. 1 ist in zwei Stunden und 30 Minuten, die Aufgaben der Prüfungsfächer gemäß Satz 1 Nr. 2 und 4 sind in je einer Stunde und die Aufgabe gemäß Satz 1 Nr. 3 in einer Stunde und 30 Minuten zu bearbeiten. 3Die Prüfungszeit an einem Tag soll fünf Stunden nicht überschreiten.

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