Art. 13 HG 2022
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) 1Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Art. 11 am 1. Mai 2022 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten bis zum Tag der Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres weiter.
(3) Art. 2a Abs. 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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