Art. 11 HG 2023

Änderung des

Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 80) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

In Art. 41 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „zur Verfügung stehenden Stellen“ die Wörter „der Besoldungsgruppen W 2 und W 3“ eingefügt.

2.

Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)

Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:

aa)

Der Zeile „Oberrat, Oberrätin4)“ wird die Fußnote „5)“ angefügt.

bb)

Folgende Fußnote 5 wird angefügt:

„ 5)Erhält bei höherer Wertigkeit des Amtsinhalts an einem Gesundheitsamt mit mindestens 200 000 Einwohnern und Einwohnerinnen im Zuständigkeitsbereich eine Amtszulage nach Anlage 4. “

b)

In den Besoldungsgruppen A 16 und B 3 wird jeweils die Zeile „Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke – Körperschaften des öffentlichen Rechts –)“ durch die Zeile „Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag – Körperschaften des öffentlichen Rechts –)“ ersetzt.

c)

Die Besoldungsgruppe B 4 wird wie folgt geändert:

aa)

Die Zeile „Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke – Körperschaften des öffentlichen Rechts –)“ wird durch die Zeile „Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag – Körperschaften des öffentlichen Rechts –)“ ersetzt.

bb)

Die Zeile „Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege“ wird gestrichen.

d)

In der Besoldungsgruppe B 5 wird nach der Zeile „Generaldirektor, Generaldirektorin der Staatsbibliothek“ die Zeile „Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege“ eingefügt.

e)

In den Besoldungsgruppen B 6, B 7 und B 8 wird jeweils die Zeile „Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Geschäftsführendes Präsidialmitglied eines kommunalen Spitzenverbands (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke – Körperschaften des öffentlichen Rechts –)“ durch die Zeile „Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag – Körperschaften des öffentlichen Rechts –)“ ersetzt.

f)

In der Besoldungsgruppe B 4 kw wird nach der Zeile „Generaldirektor, Generaldirektorin der Staatsbibliothek“ die Zeile „Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege“ eingefügt.

3.

In Anlage 4 wird in der Zeile Besoldungsgruppe A 14 in der Spalte Fußnote nach der Angabe „4“ die Angabe „ , 5“ eingefügt.

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