§ 2 JzV
Höhe der Jubiläumszuwendung
Die Jubiläumszuwendung beträgt
1. bei einer Dienstzeit von 25 Jahren |
300,- Euro, |
2. bei einer Dienstzeit von 40 Jahren |
400,- Euro, |
3. bei einer Dienstzeit von 50 Jahren |
500,- Euro. |
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