§ 2 JzV

Höhe der Jubiläumszuwendung

Die Jubiläumszuwendung beträgt

1. bei einer Dienstzeit von 25 Jahren

300,- Euro,

2. bei einer Dienstzeit von 40 Jahren

400,- Euro,

3. bei einer Dienstzeit von 50 Jahren

500,- Euro.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.