§ 1 KommHV-Kameralistik
Inhalt des Haushaltsplans
(1) Der Vermögenshaushalt umfaßt auf der Einnahmenseite
- 1.
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die Zuführung vom Verwaltungshaushalt,
- 2.
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Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens,
- 3.
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Entnahmen aus Rücklagen,
- 4.
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Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge für Investitionen und ähnliche Entgelte,
- 5.
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Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen,
auf der Ausgabenseite
- 6.
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die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten,
- 7.
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Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie Verpflichtungsermächtigungen,
- 8.
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Zuführungen zu Rücklagen und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,
- 9.
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die Zuführung zum Verwaltungshaushalt.
(2) Der Verwaltungshaushalt umfaßt die nicht unter Absatz 1 fallenden Einnahmen und Ausgaben.
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