§ 11 KommHV-Kameralistik
Verfügungsmittel, Deckungsreserve
1Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe
- 1.
-
Verfügungsmittel,
- 2.
-
Mittel als Deckungsreserve
veranschlagt werden. 2Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.
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