§ 68 KommHV-Kameralistik
Buchungen im Sachbuch
1Die Einzahlungen und Auszahlungen sind auf Grund der Kassenanordnung oder der sachlichen und rechnerischen Feststellung nach § 41 Abs. 1 zum Soll zu stellen. 2Bei Auszahlungen kann die Sollstellung bis zur Zeitbuchung aufgeschoben werden. 3Die Ist-Buchung im Sachbuch soll mit der Zeitbuchung vorgenommen werden.
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