§ 18 MeldDV

Datenübermittlungen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

(1) Die AKDB übermittelt an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Bayerischen Krebsregistergesetz bei einem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich einer Meldebehörde oder bei einer Änderung der Anschrift innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Meldebehörde, bei einem Sterbefall oder einer Namensänderung innerhalb eines Jahres folgende Daten:

Datenblätter:

1.

Familienname

0101 bis 0102,

2.

frühere Namen

0201 bis 0205,

3.

Vornamen und frühere Vornamen

0301, 0303, 0304,

4.

Geburtsdatum

0601,

5.

Geschlecht

0701,

6.

derzeitige und frühere Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung)

1200 bis 1213a,

7

Einzugsdatum und Auszugsdatum

1301, 1306,

8

Sterbedatum

1901.

(2) 1Die AKDB übermittelt einmal wöchentlich dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz folgende Daten Neugeborener, die mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Freistaat Bayern gemeldet sind:

 

 

Datenblätter:

1.

Familienname

0101 bis 0102,

2.

Vornamen

0301, 0302,

3.

Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat

0601 bis 0603,

4.

Geschlecht

0701,

5.

gesetzliche Vertreter

 

 

a)

Familienname

0902 bis 0903,

 

b)

Vornamen

0904,

 

c)

Doktorgrad

0905,

 

d)

Anschrift

1200 bis 1212, 0907a,

6.

derzeitige Staatsangehörigkeiten

1001,

7.

Sterbedatum

1901.

 2In Sterbefällen erfolgt die Datenübermittlung nach Satz 1 unverzüglich.

(3) 1Die nach Abs. 2 übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um die gesetzlichen Vertreter der Neugeborenen über Gesunderhaltung, Krankheitsverhütung, insbesondere über Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, aufzuklären und zu beraten. 2Die Daten sind nach Aufgabenerfüllung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwölf Wochen nach der Datenübermittlung, zu löschen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.