§ 6 MeldDV
Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
1Bei einer An- oder Abmeldung, einem Sterbefall, einer Änderung des Geschlechtseintrags oder einer Namensänderung übermittelt die AKDB tagesaktuell durch Datenübertragung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben an das Bayerische Landeskriminalamt folgende Daten:
Datenblätter: |
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1. |
Familienname |
0101 bis 0106, |
2. |
frühere Namen |
0201 bis 0205, |
3. |
Vornamen und frühere Vornamen |
0301 bis 0305, |
4. |
Doktorgrad |
0401, |
5. |
Ordensname, Künstlername |
0501, 0502, |
6. |
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat |
0601 bis 0603, |
7. |
Geschlecht und der frühere Geschlechtseintrag |
0701, |
8. |
derzeitige Staatsangehörigkeiten |
1001 bis 1004, |
9. |
derzeitige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung; bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei einem Wegzug in das Ausland die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat |
1200 bis 1213a, 1223, 1232, 1233 |
10. |
Einzugsdatum und Auszugsdatum |
1301, 1306, |
11. |
Sterbedatum und Sterbeort |
1901, 1904, 1905. |
2Das Bayerische Landeskriminalamt hat die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen, sobald feststeht, dass diese nicht mehr für die polizeiliche Datenverarbeitung benötigt werden.
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