Anlage 3 MSO
Stundentafel für die Praxisklassen
Fächer |
Anzahl der Unterrichtsstunden |
---|---|
Religionslehre |
2 |
Ethik/Islamischer Unterricht |
2 |
Deutsch, Mathematik |
10 |
Wirtschaft und Beruf, Geschichte/Politik/Geographie, Natur und Technik |
4 |
Sport |
2+21) |
Arbeitsgemeinschaft2) |
2 |
Förderunterricht2) |
2 |
Gesamtstundenzahl der Unterrichtsstunden |
22+2 |
Praxistag |
8 |
Gesamtstundenzahl (Schule + Praxis) |
30+2 1) |
1)[Amtl. Anm.:] Siehe Bestimmung Nr. 4
2)[Amtl. Anm.:] Siehe Bestimmung Nr. 3
Bestimmungen zur Stundentafel
- 1.
-
Die Stundentafel für die Praxisklasse ist flexibel umzusetzen. Sowohl bei der Ausgestaltung des Unterrichts als auch beim Praxistag ist auf die Bedarfslage der Schülerinnen und Schüler und auf die Möglichkeiten der außerschulischen Partner Rücksicht zu nehmen (z.B. wöchentlicher Praxistag oder Praxis im Block).
- 2.
-
Der Unterricht wird auf der Grundlage ausgewählter Bereiche des Lehrplans für die Mittelschule und einer auf die Klasse sowie die Leistungsmöglichkeiten der schülerbezogenen Jahresplanung (klassenbezogener Lehrplan) in enger Verzahnung mit dem praktischen Bereich erteilt. Dabei sind anhand einer Überprüfung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler die Leistungsrückstände in den Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten, insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik, zu berücksichtigen.
- 3.
-
Die zweistündige Arbeitsgemeinschaft dient der spezifischen Förderung der Interessen der Schülerinnen und Schüler, der zweistündige Förderunterricht der Verbesserung der Lernergebnisse, insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik.
- 4.
-
Zu den zwei Unterrichtsstunden kommen noch zwei Stunden Basissportunterricht oder differenzierter Sportunterricht hinzu, bei deren Durchführung die personellen, räumlichen und organisatorischen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
- 5.
-
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind gemäß Art. 47 Abs. 1 BayEUG verpflichtet am Ethikunterricht oder am Islamischen Unterricht teilzunehmen. Der Unterricht in den Fächern Religionslehre, Ethik, Islamischer Unterricht und Sport soll in Kooperation mit einer Regelklasse erteilt werden.
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