Art. 94 PAG
Richtervorbehalte
Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen bedürfen folgende polizeiliche Maßnahmen einer gerichtlichen Entscheidung:
- 1.
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Entnahme von Körperzellen und molekulargenetische Untersuchung zur Feststellung von DNA-Identifizierungs-Mustern (Art. 14 Abs. 3),
- 2.
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molekulargenetische Untersuchung von Proben nach Art. 14 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und 2 zur Feststellung der Identität einer hilflosen Person oder einer Leiche (Art. 14 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3),
- 3.
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Durchsuchung von Wohnungen (Art. 24 Abs. 1),
- 4.
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Verlängerung der Sicherstellung (Art. 28 Abs. 3 Satz 2),
- 5.
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molekulargenetische Untersuchung aufgefundenen Spurenmaterials unbekannter Herkunft (Art. 32a Abs. 1 Satz 1),
- 6.
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Verwertung von automatisierten Bild- und Tonaufzeichnungen körpernah getragener Aufzeichnungsgeräte in Wohnungen (Art. 33 Abs. 4 Satz 5),
- 7.
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elektronische Aufenthaltsüberwachung und Erstellung eines Bewegungsprofils (Art. 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3),
- 8.
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Postsicherstellung (Art. 35 Abs. 1 Satz 1), Öffnung ausgelieferter Postsendungen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2) sowie Übertragung der Befugnis der Öffnung auf die Polizei (Art. 35 Abs. 3 Satz 2),
- 9.
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längerfristige Observationen (Art. 36 Abs. 3),
- 10.
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verdeckter Einsatz technischer Mittel zum Abhören oder zur Aufzeichnung des außerhalb von Wohnungen nichtöffentlich gesprochenen Wortes (Art. 36 Abs. 3),
- 11.
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verdeckter Einsatz technischer Mittel zur Feststellung des Standortes oder der Bewegungen einer Person oder einer beweglichen Sache mit dem Ziel der Erstellung eines Bewegungsbildes (Art. 36 Abs. 3),
- 12.
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Einsatz verdeckter Ermittler gegen eine bestimmte Person oder in der Absicht, eine nicht allgemein zugängliche Wohnung zu betreten (Art. 37 Abs. 2 Satz 1),
- 13.
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Einsatz von Vertrauenspersonen gegen eine bestimmte Person oder in der Absicht, eine nicht allgemein zugängliche Wohnung zu betreten (Art. 38 Abs. 2 Satz 1),
- 14.
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Einsatz technischer Mittel in Wohnungen (Art. 41 Abs. 1 Satz 1), sowie Freigabe oder Löschung von hieraus erlangten Daten (Art. 41 Abs. 5 Satz 1 und 4),
- 15.
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Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anordnung eines verdeckten Einsatzes technischer Mittel in Wohnungen im Fall einer beabsichtigten anderweitigen Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse (Art. 41 Abs. 6 Satz 2),
- 16.
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Eingriffe in den Telekommunikationsbereich nach Art. 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 und 3, sowie Freigabe oder Löschung von nach Art. 42 Abs. 1 erlangten personenbezogenen Daten (Art. 42 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 41 Abs. 5),
- 17.
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Verpflichtung von Diensteanbietern zur Übermittlung von Daten und zur Auskunft (Art. 43 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 5),
- 18.
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verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme (Art. 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1) sowie Freigabe oder Löschung von hieraus erlangten Daten (Art. 45 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 41 Abs. 5),
- 19.
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Rasterfahndung (Art. 46 Abs. 1 Satz 1),
- 20.
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Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen, soweit eine damit verbundene Maßnahme der Datenerhebung einer Anordnung durch den Richter bedarf (Art. 47 Abs. 3),
- 21.
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Verpflichtung Dritter zur Überwindung besonderer Sicherungen oder zur Mitwirkung hieran (Art. 47a Abs. 1 Satz 1),
- 22.
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weitergehende Zurückstellung oder Unterbleiben der Benachrichtigung von Personen nach erfolgter Datenerhebung (Art. 50 Abs. 4 Satz 1 und 4),
- 23.
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Freigabe von erhobenen Daten, ohne dass die Voraussetzungen für ihre Erhebung vorgelegen haben (Art. 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2),
- 24.
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Bestätigung der Maßnahme, die bei Gefahr im Verzug durch Polizeivollzugsbeamte angeordnet wurde (Art. 95 Abs. 5 Satz 1),
- 25.
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Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung (Art. 97 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4).
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