§ 35 APO gilt mit der Maßgabe, dass
die Entscheidung über Vorliegen und Folgen der Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben trifft und
in minder schweren Fällen von einer Ahndung abgesehen werden kann.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.