Anlage 1 PrüfVBau
Tabelle der durchschnittlichen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2005 = 100 v.H.
Art der baulichen Anlage |
anrechenbare Bauwerte in Euro/m3 |
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1. |
Wohngebäude |
98 |
2. |
Wochenendhäuser |
86 |
3. |
Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen |
132 |
4. |
Schulen |
125 |
5. |
Kindertageseinrichtungen |
112 |
6. |
Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten |
112 |
7. |
Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten |
130 |
8. |
Krankenhäuser |
146 |
9. |
Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht unter Nrn. 11 und 12, Theater, Kinos |
112 |
10. |
Hallenbäder |
121 |
11. |
eingeschossige, hallenartige Gebäude mit nicht mehr als 30 000 m3 Brutto-Rauminhalt, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht unter Nr. 19 |
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11.1 |
bis 2 500 m3 Brutto-Rauminhalt |
|
Bauart schwer1) |
48 |
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sonstige Bauart |
40 |
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11.2 |
der 2 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m3 |
|
Bauart schwer1) |
40 |
|
sonstige Bauart |
33 |
|
11.3 |
der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 30 000 m3 |
|
Bauart schwer1) |
33 |
|
sonstige Bauart |
26 |
|
12. |
konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten |
74 |
13. |
konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude |
66 |
14. |
mehrgeschossige Verkaufsstätten |
|
14.1 |
bis 30 000 m3 Brutto-Rauminhalt |
100 |
14.2 |
der 30 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 60 000 m3 |
81 |
14.3 |
der 60 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt |
70 |
15. |
mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude |
|
15.1 |
bis 30 000 m3 Brutto-Rauminhalt |
87 |
15.2 |
der 30 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 60 000 m3 |
70 |
15.3 |
der 60 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt |
60 |
16. |
eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen |
72 |
17. |
mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen |
87 |
18. |
Tiefgaragen |
134 |
19. |
Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude |
35 |
20. |
Gewächshäuser |
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20.1 |
bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt |
26 |
20.2 |
der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt |
15 |
1)[Amtl. Anm.:] Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart errichtet werden.
Zuschläge auf die anrechenbaren Bauwerte:
– |
bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen oder beim Nachweis nach lfd. Nr. 2.2.1 (DIN 1053-1, Abschnitt 7) der Liste der Technischen Baubestimmungen |
5 v.H. |
– |
mit Hochhäusern vergleichbar hohe Gebäude |
10 v.H. |
– |
bei Geschossdecken außer bei den Nrn. 16 bis 18, die mit Gabelstaplern, Schwerlastwagen oder Schienenfahrzeugen befahren werden, für die betreffenden Geschosse |
10 v.H. |
– |
bei Hallenbauten mit Kränen, bei denen der Standsicherheitsnachweis für die Kranbahnen geprüft werden muss, für den von den Kranbahnen erfassten Hallenbereich, vervielfacht mit der Indexzahl nach § 29 Abs. 1 |
39 €/m 2 |
Sonstiges:
- –
-
Für die Berechnung des Brutto-Rauminhalts ist DIN 277-1: 2005-02 maßgebend.
- –
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Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen, wie Pfahlgründungen, Schlitzwände, sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Bauwerten hinzuzurechnen. Bei Flächengründungen, für die rechnerische Nachweise zu prüfen sind (z.B. bei elastisch gebetteten Sohlplatten), sind je Quadratmeter Sohlplatte 2,00 m3 abzüglich dem Volumenanteil der Sohlplatte je Quadratmeter zum Brutto-Rauminhalt hinzuzurechnen, höchstens jedoch 1,50 m3 je Quadratmeter Sohlplatte.
- –
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Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen, für die Ermittlung der anrechenbaren Bauwerte die offensichtlich überwiegende Nutzung maßgebend. Liegt ein offensichtliches Überwiegen einer Nutzung nicht vor, sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten, im Hochbau in der Regel geschossweise, die anrechenbaren Bauwerte anteilig zu ermitteln. Dies gilt auch für Wohngebäude mit darunter liegender Tiefgarage.
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