PrüfVBau
Prüfsachverständigenverordnung
Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen
Informationen
Ausfertigungsdatum29.11.2007
FundstelleGVBl 2007, S.S=829
VersionPrüfsachverständigenverordnung (PrüfVBau) vom 29. November 2007 (GVBl. S. 829, BayRS 2132-1-10-B), die zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TeilPrüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit; Prüfämter für Standsicherheit, Typenprüfung
- Erster AbschnittPrüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit
- Zweiter AbschnittPrüfämter für Standsicherheit, Typenprüfung
- Dritter TeilPrüfsachverständige für Brandschutz
- Vierter TeilPrüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen
- Fünfter TeilPrüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
- Sechster TeilPrüfsachverständige für den Erd- und Grundbau
- Siebter TeilVergütung
- Erster AbschnittVergütung für die Prüfämter, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Standsicherheit
- Zweiter AbschnittVergütung für die Prüfsachverständigen für Brandschutz, für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen sowie für Erd- und Grundbau
- Dritter AbschnittVergütung für die Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen
- Achter TeilOrdnungswidrigkeiten
- Neunter TeilSchlussvorschriften