§ 28 QualV

Qualifikation für ein Studium in gemeinsamen Studiengängen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm und der Hochschule Ulm

Wird die Qualifikation für ein Studium an der Hochschule Ulm nach den hierfür geltenden Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen, gilt dies auch als Nachweis der Qualifikation für ein Studium der Studiengänge an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, die gemeinsam mit der Hochschule Ulm angeboten werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.