§ 28 QualV
Qualifikation für ein Studium in gemeinsamen Studiengängen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm und der Hochschule Ulm
Wird die Qualifikation für ein Studium an der Hochschule Ulm nach den hierfür geltenden Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen, gilt dies auch als Nachweis der Qualifikation für ein Studium der Studiengänge an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, die gemeinsam mit der Hochschule Ulm angeboten werden.
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