QualV
Qualifikationsverordnung
Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen
Informationen
Ausfertigungsdatum02.11.2007
FundstelleGVBl 2007, S.S=767
VersionQualifikationsverordnung (QualV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767, BayRS 2210-1-1-3-K/WK), die zuletzt durch Verordnung vom 11. Juni 2021 (GVBl. S. 355) geändert worden ist
Alle Normen
- Abschnitt 1Qualifikation für ein Studium an staatlichen Universitäten
- Abschnitt 2Qualifikation für ein Studium an staatlichen Kunsthochschulen
- Abschnitt 3Qualifikation für ein Studium an staatlichen Fachhochschulen
- Abschnitt 4Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Abschnitt 5Nachweis der Eignung für Studiengänge mit besonderen qualitativen Anforderungen
- Abschnitt 6Qualifikation zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
- Abschnitt 7Qualifikation für ein Studium an staatlich anerkannten Hochschulen
- Abschnitt 8Zuständigkeits-, Übergangs- und Schlussbestimmungen