§ 39 QualV
Immatrikulation an Hochschulen ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Eine Immatrikulation als Studierender oder Studierende ist ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife möglich
- 1.
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an Universitäten im Studiengang Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen für Studierende am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern;
- 2.
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an Fachhochschulen im Studiengang Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen für Studierende am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern.
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