§ 7 QualV
Allgemeine Hochschulreife – im Inland innerhalb des Hochschulbereichs erworben
Die allgemeine Hochschulreife wird außerdem nachgewiesen durch ein außerhalb des Freistaates Bayern im Inland erworbenes
- 1.
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Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung (Hochschulprüfung, Staatsprüfung) nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder Kunsthochschule oder einen gleichwertigen Abschluss an einer Gesamthochschule;
- 2.
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Zeugnis über die bestandene Erste Lehramtsprüfung nach einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule;
- 3.
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Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Fachhochschulstudiengang nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern;
- 4.
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Zeugnis über eine § 3 Nr. 4 entsprechende Prüfung, soweit die Ausbildung vollständig an einer Beamtenfachhochschule oder Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolviert worden ist,
- 5.
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Abschlusszeugnis einer Berufsakademie in Sachsen oder einer Berufsakademie eines anderen Landes nach dem Modell Sachsen.
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