§ 8 SchOSpL
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der Abschlußprüfung sind:
- 1.
- Teilnahme an der Ausbildung über sechs Semester,
- 2.
- Nachweis des erfolgreichen Bestehens des ersten Prüfungsabschnitts,
- 3.
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Organisation und Verwaltung des Vereins- und Verbandswesens,
- 4.
- Nachweis von Wettkampferfahrung im Schwerpunktfach,
- 5.
- Vorlage der Lizenz des dem Schwerpunktfach entsprechenden Sportfachverbands,
- 6.
- für Bewerber mit dem Wahlpflichtfach Jugendarbeit Nachweis eines vierwöchigen Praktikums, das mindestens zur Hälfte an einer Einrichtung der Jugendpflege abgeleistet sein muß,
- 7.
- für Bewerber mit dem Wahlpflichtfach Tanz Nachweis der Teilnahme an mindestens drei Semesterwochenstunden „Gemeinschaftstanz“ innerhalb der Fachlehrerausbildung.
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