§ 7 SiMuV

Untersagung der Bezeichnungsführung

1Soweit eine Musikschule oder Singschule die Voraussetzungen nach den §§ 2 bis 5 nicht erfüllt, kann die Führung der Bezeichnung Musikschule, Singschule, Sing- und Musikschule von der zuständigen Aufsichtsbehörde untersagt werden. 2§ 6 bleibt unberührt.

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