Art. 19 TZiWG

Wertansatz bei der Realteilung

Für die Realteilung der Holzbodenfläche ist jede Unterfläche mit dem Wert anzusetzen, der bei der Ermittlung des Waldertragswerts des Teilwald- oder Zinswaldbetriebs festgestellt worden ist.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.