TZiWG
Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee
Informationen
Ausfertigungsdatum27.11.1964
FundstelleGVBl 1964, S.S=205
VersionGesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee (TZiWG) vom 27. November 1964 (GVBl. S. 205, BayRS 7902-9-L), das zuletztdurch § 1 Abs. 83 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilAblösung der Holznutzungsrechte und -vergünstigungen
- 1. AbschnittAllgemeine Vorschriften
- 2. AbschnittAblösung gegen Übereignung von Grundstücken
- 3. AbschnittGemeinsame Vorschriften für die Vollübereignung und die Realteilung
- 4. AbschnittAblösug gegen Geldentschädigung
- Zweiter TeilWaldaufnahme, Bewertung
- Dritter TeilVerfahren
- 1. AbschnittDurchführung der Ablösung durch die Forstrechtsstelle, Verfahrensbeteiligte
- 2. AbschnittVorbereiten des Verfahren
- 3. AbschnittMündliche Verhandlung über das einzelne Ablösungsverfahren, Entscheidung, Rechtsmittel
- 4. AbschnittAbschließen des Verfahren, Kosten
- Vierter TeilBesondere Vorschriften
- Fünfter TeilSondervorschriften für den Forstamtsbezirk Benediktbeuern
- Sechster TeilÜbergangs- und Schlußbestimmungen