Art. 39 TZiWG

Kosten

(1) 1Das Ablösungsverfahren und die Berichtigung der öffentlichen Bücher sind kostenfrei. 2Auslagen für notwendige Grenzermittlungsvermessungen werden jedoch von den betroffenen Berechtigten erhoben.

(2) Die Beteiligten tragen ihre Aufwendungen selbst.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.