§ 4 VertrV
Verfahren kostenrechtlicher Art
In Verfahren kostenrechtlicher Art wird die Staatskasse vertreten vor
- 1.
- dem Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
- 2.
- den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit durch die Leitung der Präsidialgeschäftsstelle bei dem Finanzgericht,
- 3.
- den Gerichten für Arbeitssachen durch den Bezirksrevisor bei dem Landesarbeitsgericht, in dessen Bezirk die Entscheidung ergangen ist,
- 4.
- den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit durch den Prüfungsbeamten bei dem Landessozialgericht.
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