§ 16 ZALGM
Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung
(1) 1Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst Bereiche der Pädagogik und der Psychologie, die Didaktik der Fächer, ausgewählte Schwerpunkte aus dem Schulrecht und der Schulkunde sowie Fragen der staatsbürgerlichen Bildung. 2Eine Grundlage für diese Ausbildung sind die in der LPO I festgelegten Inhalte und Kompetenzen bezogen auf Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. 3Im Mittelpunkt des Vorbereitungsdienstes steht deren reflektierte Umsetzung in die Tätigkeitsfelder an der jeweiligen Schulart. 4Die fachdidaktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst die Planung und Gestaltung kompetenzorientierten Unterrichts, insbesondere in den Studienfächern bzw. Fächerverbünden für das Lehramt an Grundschulen bzw. das Lehramt an Mittelschulen.
(2) In der Ausbildung sind auf der Grundlage der Lehrpläne und sonstiger amtlicher Vorgaben insbesondere folgende Kompetenzbereiche und Inhalte, die untereinander in Beziehung stehen, zu berücksichtigen:
- 1.
-
Kompetenzbereich Erziehen
- a)
-
Sicherung des Bildungsanspruchs der Schüler und Schülerinnen
- aa)
-
Werteerziehung
- bb)
-
Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- cc)
-
Förderung des selbstbestimmten Lernens
- dd)
-
Geschlechtergerechte Erziehung
- ee)
-
Interkulturelle Erziehung
- ff)
-
Anbahnung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensführung
- gg)
-
Aufbau von Medienkompetenz
- b)
-
Führung der Schüler und Schülerinnen
- aa)
-
Lehrerpersönlichkeit
- bb)
-
Soziales Handeln, Gruppenprozesse
- cc)
-
Selbstverantwortetes Handeln
- dd)
-
Gesprächsstrategien
- ee)
-
Regeln und Rituale
- c)
-
Präventives Handeln
- aa)
-
Analyse von Erziehungssituationen
- bb)
-
Risiken des Kindes- und Jugendalters
- cc)
-
Erziehung zu Toleranz
- dd)
-
Sucht- und Gewaltprävention
- ee)
-
Erziehungsmaßnahmen, Interventionen
- d)
-
Reagieren in Konfliktsituationen
- aa)
-
Ursachen von Konflikten und Unterrichtsstörungen
- bb)
-
Verhalten in Konfliktsituationen
- cc)
-
Strategien zur Konfliktprävention und -lösung
- 2.
-
Kompetenzbereich Unterrichten
- a)
-
Planung von Unterricht
- aa)
-
Pädagogische und psychologische Erkenntnisse
- bb)
-
Fachwissenschaftliche und -didaktische Erkenntnisse
- cc)
-
Amtliche Vorgaben
- dd)
-
Ziele und Inhalte, Aufgabenstellungen, Unterrichts- und Sozialformen, Methoden und Medien
- b)
-
Gestaltung von Lernumgebungen
- aa)
-
Kontext, Situiertheit und Lernausgangslage
- bb)
-
Individuelle Förderung
- cc)
-
Praxisbezug im Bereich der Mittelschule
- dd)
-
Anwendung, Transfer und Vernetzung
- c)
-
Förderung, Reflexion und Analyse von Lernprozessen
- aa)
-
Lern- und Leistungsbereitschaft
- bb)
-
Entwicklung von Methodenkompetenz
- cc)
-
Lern- und Arbeitsstrategien
- dd)
-
Selbststeuerung, Kooperation und Selbstreflexion
- ee)
-
Konstruktives Rückmelden
- ff)
-
Beurteilung von Unterricht und Lernprozessen
- d)
-
Einblick in verschiedene Organisationsformen
- aa)
-
Ganztagsangebote
- bb)
-
Weitere Organisationsformen in Grund- und Mittelschule
- 3.
-
Kompetenzbereich Beraten
- a)
-
Diagnose individueller Lernvoraussetzungen
- aa)
-
Lernvoraussetzungen und Lernprozesse
- bb)
-
Fachspezifische Lernstandsdiagnosen
- cc)
-
Schülerbeobachtungen
- b)
-
Begleitung und Förderung individueller Leistungsentwicklungen
- aa)
-
Schüler und Schülerinnen mit Lern-, Leistungsschwierigkeiten und -störungen
- bb)
-
Schüler und Schülerinnen mit besonderen Begabungen
- cc)
-
Zielvereinbarungen
- dd)
-
Förderpläne
- ee)
-
Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion
- c)
-
Beratung von Schülern und Schülerinnen sowie Erziehungsberechtigten
- aa)
-
Beratungsformen und Beratungsgespräche
- bb)
-
Schullaufbahnberatung und Berufswahlberatung
- 4.
-
Kompetenzbereich Beurteilen
- a)
-
Erhebung, Bewertung und Beurteilung fachlicher und überfachlicher Leistungen von Schülern und Schülerinnen
- aa)
-
Lernausgangslage und individueller Lernfortschritt
- bb)
-
Methoden der Leistungsbeobachtung
- cc)
-
Formen der Leistungserhebung, -bewertung und -beurteilung
- dd)
-
Transparenz von Leistungserhebungen, -bewertungen und -beurteilungen
- b)
-
Reflexion und Analyse der eigenen Bewertungs- und Beurteilungspraxis
- aa)
-
Interpretation der Leistungsergebnisse und Aufzeigen individueller Lernwege
- bb)
-
Leistungsergebnisse als Lernerfolgskontrolle und Grundlage für die Weiterarbeit im Unterricht
- 5.
-
Kompetenzbereich Innovieren
- a)
-
Weiterbildung
- aa)
-
Reflexion eigener Kompetenzen und beruflicher Erfahrungen
- bb)
-
Fort- und Weiterbildung als ständige Lernaufgabe
- b)
-
Mitwirkung an der Entwicklung und Evaluation schulischer Arbeit
- aa)
-
Einbringen von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Seminararbeit
- bb)
-
Mitgestaltung der Schulkultur
- cc)
-
Selbst- und Fremdevaluation der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
- dd)
-
Beteiligung am Schulentwicklungsprozess
- 6.
-
Kompetenzbereich Kooperieren
- a)
-
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern
- aa)
-
Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen zur Sicherung grundlegender Bildung
- bb)
-
Sicherung schul- und berufsbezogener Kompetenzen
- cc)
-
Gemeinsame Maßnahmen der Inklusion
- b)
-
Vereinbarung und Evaluation von Maßnahmen
- aa)
-
Gemeinsames Erziehungs- und Unterrichtskonzept
- bb)
-
Lebensbedeutsame Vorhaben und Initiativen
- cc)
-
Gestaltung von Übergängen
- dd)
-
Berufsorientierung
- 7.
-
Kompetenzbereich Organisieren
- a)
-
Optimierung des Selbstmanagements
- aa)
-
Qualität und Effizienz
- bb)
-
Bewältigung von Belastungssituationen
- b)
-
Organisation, Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsfeldes
- aa)
-
Rechtliche Vorgaben
- bb)
-
Amtliches Schriftwesen
- 8.
-
Inklusive Pädagogik
- a)
-
Inklusion als Aufgabe aller Schulen
- b)
-
Organisation inklusiver Schulen
- c)
-
Erziehung und Unterricht in kooperativen Lernformen und in der inklusiven Schule
- d)
-
Interdisziplinäre Teamkooperation
- e)
-
Inklusives Schulkonzept
- f)
-
Externe Unterstützungssysteme
- 9.
-
Schulrecht und Schulkunde
- a)
-
Rechtliche Grundsätze für Bildung und Erziehung
- b)
-
Gliederung des Bildungssystems, Bildungswege
- c)
-
Rechtliche Ordnung des Schulbetriebs
- d)
-
Rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung
- e)
-
Rechte und Pflichten der Schüler
- f)
-
Rechte und Pflichten der Lehrkräfte
- g)
-
Kooperation von Schule und Erziehungsberechtigten
- h)
-
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
- i)
-
Schulaufsicht und Schulverwaltung
- 10.
-
Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und ihre Bedeutung für die Schule
- a)
-
Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt
- b)
-
Die politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern und ihre Begründung
- c)
-
Kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart
- d)
-
Der politische Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
- e)
-
Ökonomische, ökologische, soziologische Grundprobleme der Gesellschaft
- f)
-
Besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung.
(3) 1Alle Kompetenzbereiche und Inhalte sind in enger Anlehnung an die Schulpraxis zu behandeln. 2Da inklusiver Unterricht die Aufgabe aller Schulen ist, sind bei den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern entsprechende Kompetenzen aufzubauen. 3Wünschen der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen wird auf der Ebene des Seminars nach Möglichkeit Rechnung getragen.
(4) 1Für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen, die das Studium für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder durch ein Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft erweitert haben, beziehen sich die Inhalte der fachspezifischen Ausbildung auch auf die Praxis der Beratung in der Schule, insbesondere auf Schullaufbahnberatung, auf Untersuchung und Beratung von Schülern und Schülerinnen auf der Grundlage von Tests bzw. bei Psychologie von psychologischen Diagnoseverfahren, auf Unterstützung von Schule und Lehrkräfte durch die Schulberatung und auf Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. 2Die unterschiedlichen Aufgaben der Beratungslehrkraft und des Schulpsychologen oder der Schulpsychologin sind zu berücksichtigen.
(5) Für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen, die die Erste Lehramtsprüfung in einer Fächerverbindung mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder mit der Didaktik eines dieser Fächer abgelegt haben, finden in angemessenem Umfang Seminarveranstaltungen zur Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre statt.
(6) Die Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung gelten auch für zulässige Erweiterungen (§ 35 Abs. 2 , § 37 Abs. 2 LPO I).
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