§ 16 ZALGM

Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung

(1) 1Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst Bereiche der Pädagogik und der Psychologie, die Didaktik der Fächer, ausgewählte Schwerpunkte aus dem Schulrecht und der Schulkunde sowie Fragen der staatsbürgerlichen Bildung. 2Eine Grundlage für diese Ausbildung sind die in der LPO I festgelegten Inhalte und Kompetenzen bezogen auf Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. 3Im Mittelpunkt des Vorbereitungsdienstes steht deren reflektierte Umsetzung in die Tätigkeitsfelder an der jeweiligen Schulart. 4Die fachdidaktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst die Planung und Gestaltung kompetenzorientierten Unterrichts, insbesondere in den Studienfächern bzw. Fächerverbünden für das Lehramt an Grundschulen bzw. das Lehramt an Mittelschulen.

(2) In der Ausbildung sind auf der Grundlage der Lehrpläne und sonstiger amtlicher Vorgaben insbesondere folgende Kompetenzbereiche und Inhalte, die untereinander in Beziehung stehen, zu berücksichtigen:

1.

Kompetenzbereich Erziehen

a)

Sicherung des Bildungsanspruchs der Schüler und Schülerinnen

aa)

Werteerziehung

bb)

Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung

cc)

Förderung des selbstbestimmten Lernens

dd)

Geschlechtergerechte Erziehung

ee)

Interkulturelle Erziehung

ff)

Anbahnung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensführung

gg)

Aufbau von Medienkompetenz

b)

Führung der Schüler und Schülerinnen

aa)

Lehrerpersönlichkeit

bb)

Soziales Handeln, Gruppenprozesse

cc)

Selbstverantwortetes Handeln

dd)

Gesprächsstrategien

ee)

Regeln und Rituale

c)

Präventives Handeln

aa)

Analyse von Erziehungssituationen

bb)

Risiken des Kindes- und Jugendalters

cc)

Erziehung zu Toleranz

dd)

Sucht- und Gewaltprävention

ee)

Erziehungsmaßnahmen, Interventionen

d)

Reagieren in Konfliktsituationen

aa)

Ursachen von Konflikten und Unterrichtsstörungen

bb)

Verhalten in Konfliktsituationen

cc)

Strategien zur Konfliktprävention und -lösung

2.

Kompetenzbereich Unterrichten

a)

Planung von Unterricht

aa)

Pädagogische und psychologische Erkenntnisse

bb)

Fachwissenschaftliche und -didaktische Erkenntnisse

cc)

Amtliche Vorgaben

dd)

Ziele und Inhalte, Aufgabenstellungen, Unterrichts- und Sozialformen, Methoden und Medien

b)

Gestaltung von Lernumgebungen

aa)

Kontext, Situiertheit und Lernausgangslage

bb)

Individuelle Förderung

cc)

Praxisbezug im Bereich der Mittelschule

dd)

Anwendung, Transfer und Vernetzung

c)

Förderung, Reflexion und Analyse von Lernprozessen

aa)

Lern- und Leistungsbereitschaft

bb)

Entwicklung von Methodenkompetenz

cc)

Lern- und Arbeitsstrategien

dd)

Selbststeuerung, Kooperation und Selbstreflexion

ee)

Konstruktives Rückmelden

ff)

Beurteilung von Unterricht und Lernprozessen

d)

Einblick in verschiedene Organisationsformen

aa)

Ganztagsangebote

bb)

Weitere Organisationsformen in Grund- und Mittelschule

3.

Kompetenzbereich Beraten

a)

Diagnose individueller Lernvoraussetzungen

aa)

Lernvoraussetzungen und Lernprozesse

bb)

Fachspezifische Lernstandsdiagnosen

cc)

Schülerbeobachtungen

b)

Begleitung und Förderung individueller Leistungsentwicklungen

aa)

Schüler und Schülerinnen mit Lern-, Leistungsschwierigkeiten und -störungen

bb)

Schüler und Schülerinnen mit besonderen Begabungen

cc)

Zielvereinbarungen

dd)

Förderpläne

ee)

Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion

c)

Beratung von Schülern und Schülerinnen sowie Erziehungsberechtigten

aa)

Beratungsformen und Beratungsgespräche

bb)

Schullaufbahnberatung und Berufswahlberatung

4.

Kompetenzbereich Beurteilen

a)

Erhebung, Bewertung und Beurteilung fachlicher und überfachlicher Leistungen von Schülern und Schülerinnen

aa)

Lernausgangslage und individueller Lernfortschritt

bb)

Methoden der Leistungsbeobachtung

cc)

Formen der Leistungserhebung, -bewertung und -beurteilung

dd)

Transparenz von Leistungserhebungen, -bewertungen und -beurteilungen

b)

Reflexion und Analyse der eigenen Bewertungs- und Beurteilungspraxis

aa)

Interpretation der Leistungsergebnisse und Aufzeigen individueller Lernwege

bb)

Leistungsergebnisse als Lernerfolgskontrolle und Grundlage für die Weiterarbeit im Unterricht

5.

Kompetenzbereich Innovieren

a)

Weiterbildung

aa)

Reflexion eigener Kompetenzen und beruflicher Erfahrungen

bb)

Fort- und Weiterbildung als ständige Lernaufgabe

b)

Mitwirkung an der Entwicklung und Evaluation schulischer Arbeit

aa)

Einbringen von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Seminararbeit

bb)

Mitgestaltung der Schulkultur

cc)

Selbst- und Fremdevaluation der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit

dd)

Beteiligung am Schulentwicklungsprozess

6.

Kompetenzbereich Kooperieren

a)

Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern

aa)

Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen zur Sicherung grundlegender Bildung

bb)

Sicherung schul- und berufsbezogener Kompetenzen

cc)

Gemeinsame Maßnahmen der Inklusion

b)

Vereinbarung und Evaluation von Maßnahmen

aa)

Gemeinsames Erziehungs- und Unterrichtskonzept

bb)

Lebensbedeutsame Vorhaben und Initiativen

cc)

Gestaltung von Übergängen

dd)

Berufsorientierung

7.

Kompetenzbereich Organisieren

a)

Optimierung des Selbstmanagements

aa)

Qualität und Effizienz

bb)

Bewältigung von Belastungssituationen

b)

Organisation, Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsfeldes

aa)

Rechtliche Vorgaben

bb)

Amtliches Schriftwesen

8.

Inklusive Pädagogik

a)

Inklusion als Aufgabe aller Schulen

b)

Organisation inklusiver Schulen

c)

Erziehung und Unterricht in kooperativen Lernformen und in der inklusiven Schule

d)

Interdisziplinäre Teamkooperation

e)

Inklusives Schulkonzept

f)

Externe Unterstützungssysteme

9.

Schulrecht und Schulkunde

a)

Rechtliche Grundsätze für Bildung und Erziehung

b)

Gliederung des Bildungssystems, Bildungswege

c)

Rechtliche Ordnung des Schulbetriebs

d)

Rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung

e)

Rechte und Pflichten der Schüler

f)

Rechte und Pflichten der Lehrkräfte

g)

Kooperation von Schule und Erziehungsberechtigten

h)

Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

i)

Schulaufsicht und Schulverwaltung

10.

Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und ihre Bedeutung für die Schule

a)

Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt

b)

Die politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern und ihre Begründung

c)

Kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart

d)

Der politische Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland

e)

Ökonomische, ökologische, soziologische Grundprobleme der Gesellschaft

f)

Besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung.

(3) 1Alle Kompetenzbereiche und Inhalte sind in enger Anlehnung an die Schulpraxis zu behandeln. 2Da inklusiver Unterricht die Aufgabe aller Schulen ist, sind bei den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern entsprechende Kompetenzen aufzubauen. 3Wünschen der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen wird auf der Ebene des Seminars nach Möglichkeit Rechnung getragen.

(4) 1Für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen, die das Studium für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder durch ein Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft erweitert haben, beziehen sich die Inhalte der fachspezifischen Ausbildung auch auf die Praxis der Beratung in der Schule, insbesondere auf Schullaufbahnberatung, auf Untersuchung und Beratung von Schülern und Schülerinnen auf der Grundlage von Tests bzw. bei Psychologie von psychologischen Diagnoseverfahren, auf Unterstützung von Schule und Lehrkräfte durch die Schulberatung und auf Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. 2Die unterschiedlichen Aufgaben der Beratungslehrkraft und des Schulpsychologen oder der Schulpsychologin sind zu berücksichtigen.

(5) Für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen, die die Erste Lehramtsprüfung in einer Fächerverbindung mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder mit der Didaktik eines dieser Fächer abgelegt haben, finden in angemessenem Umfang Seminarveranstaltungen zur Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre statt.

(6) Die Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung gelten auch für zulässige Erweiterungen (§ 35 Abs. 2 , § 37 Abs. 2 LPO I).

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