§ 24 ZAPO-J
Beschäftigungsauftrag
Nachwuchskräfte, die mehr als zwei Drittel der fachtheoretischen Ausbildung abgeschlossen haben, können mit der Wahrnehmung von Gerichtsvollziehergeschäften bis zur Hälfte eines durchschnittlich belasteten Gerichtsvollzieherbezirks ausnahmsweise beauftragt werden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.