§ 15 ZustV-LM
Zuständigkeiten nach der
Die Befugnisse zur
- 1.
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Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 AzV),
- 2.
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Verlängerung der Arbeitszeit bei Dienst in Bereitschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AzV),
- 3.
-
Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV) und
- 4.
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Festsetzung der Obergrenze für die Übertragung von Arbeitszeitguthaben über den Abrechnungszeitraum hinaus (§ 7 Abs. 5 Satz 3 AzV)
werden den nachgeordneten Behörden jeweils für ihre Beamtinnen und Beamten übertragen.
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