§ 15 ZustV-LM

Zuständigkeiten nach der

Die Befugnisse zur

1.

Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 AzV),

2.

Verlängerung der Arbeitszeit bei Dienst in Bereitschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AzV),

3.

Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV) und

4.

Festsetzung der Obergrenze für die Übertragung von Arbeitszeitguthaben über den Abrechnungszeitraum hinaus (§ 7 Abs. 5 Satz 3 AzV)

werden den nachgeordneten Behörden jeweils für ihre Beamtinnen und Beamten übertragen.

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