§ 5 ZustV-WKM
Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Den nach § 1 für die Ernennung zuständigen Behörden und Stellen werden für die dort genannten Bereiche folgende Befugnisse übertragen:
- 1.
-
Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung – AzV),
- 2.
-
Verlängerung der Arbeitszeit, wenn der Dienst Bereitschaftsdienste einschließt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AzV),
- 3.
-
Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV),
- 4.
- 5.
-
Anordnung der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 AzV) sowie
- 6.
-
Zulassung der Überschreitung einer täglichen Arbeitszeit von 9 Stunden bei Schichtdienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 AzV).
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