§ 6 ZustV-WM
Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Den in § 1 Satz 1 genannten Behörden werden in den dort festgelegten Dienstbereichen die folgenden Befugnisse übertragen:
- 1.
-
Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung – AzV),
- 2.
-
Verlängerung der Arbeitszeit, wenn der Dienst Bereitschaftszeiten einschließt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AzV),
- 3.
-
Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV),
- 4.
- 5.
-
Festlegungen bei der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 AzV) und
- 6.
-
Abweichungen bei Schichtdienst und wechselndem Dienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 AzV).
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