§ 6 ZustV-WM

Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung

Den in § 1 Satz 1 genannten Behörden werden in den dort festgelegten Dienstbereichen die folgenden Befugnisse übertragen:

1.

Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung – AzV),

2.

Verlängerung der Arbeitszeit, wenn der Dienst Bereitschaftszeiten einschließt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AzV),

3.

Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV),

4.

Regelung der Präsenzzeit (§ 7 Abs. 4 Satz 3 AzV),

5.

Festlegungen bei der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 AzV) und

6.

Abweichungen bei Schichtdienst und wechselndem Dienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 AzV).

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