§ 30 37. BImSchV

Anerkannte Zertifizierungsstellen

Anerkannte Zertifizierungsstellen sind

1.
Zertifizierungsstellen, die nach § 31 Absatz 1 oder § 43 Absatz 1 anerkannt sind, und
2.
Zertifizierungsstellen nach § 36.

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