§ 30 37. BImSchV
Anerkannte Zertifizierungsstellen
Anerkannte Zertifizierungsstellen sind
- 1.
- Zertifizierungsstellen, die nach § 31 Absatz 1 oder § 43 Absatz 1 anerkannt sind, und
- 2.
- Zertifizierungsstellen nach § 36.
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