37. BImSchV
Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1, 2 (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)
Informationen
Ausfertigungsdatum17.01.2024
FundstelleBGBl I 2024, Nr. 131
VersionErsetzt V 2129-8-37 v. 15.5.2017 I 1195 (BImSchV 37)
Alle Normen
- Teil 1Allgemeiner Teil
- Teil 2Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- Teil 3Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
- Teil 4Nachweise
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- Abschnitt 3Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- Abschnitt 4Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 1Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 2Aufgaben von Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 3Überwachung von Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 4Vorläufige Anerkennung
- Teil 5Zentrales Register und elektronische Datenbank
- Teil 6Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren