Teil 1
Allgemeiner Teil
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Teil 2
Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 3 | Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs |
§ 4 | Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird |
§ 5 | Anerkennung von Strom aus dem Netz |
§ 6 | Zusätzliche Stromerzeugung |
§ 7 | Zeitliche Korrelation |
§ 8 | Geografische Korrelation |
§ 9 | Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen |
§ 10 | Treibhausgaseinsparungen |
§ 11 | Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs |
Teil 3
Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
§ 12 | Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Ölen |
§ 13 | Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff |
Teil 4
Nachweise
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 14 | Anerkannte Nachweise |
§ 15 | Vorlage der Nachweise |
Abschnitt 2
Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 16 | Ausstellung von Nachweisen |
§ 17 | Inhalt und Form der Nachweise |
§ 18 | Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen |
§ 19 | Anforderungen an Massenbilanzsysteme |
§ 20 | Fehlende oder nicht ausreichende Angaben |
§ 21 | Weitere anerkannte Nachweise |
§ 22 | Teilnachweise |
§ 23 | Unwirksamkeit von Nachweisen |
Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht
biogenen Ursprungs
§ 24 | Anerkannte Zertifikate |
§ 25 | Ausstellung von Zertifikaten |
§ 26 | Inhalt der Zertifikate |
§ 27 | Unwirksamkeit von Zertifikaten |
§ 28 | Gültigkeit der Zertifikate |
§ 29 | Weitere anerkannte Zertifikate |
Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 30 | Anerkannte Zertifizierungsstellen |
§ 31 | Anerkennung von Zertifizierungsstellen |
§ 32 | Verfahren zur Anerkennung |
§ 33 | Inhalt der Anerkennung |
§ 34 | Erlöschen der Anerkennung |
§ 35 | Widerruf der Anerkennung |
§ 36 | Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen |
Unterabschnitt 2
Aufgaben von Zertifizierungsstellen
§ 37 | Führen von Verzeichnissen |
§ 38 | Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten |
§ 39 | Mitteilungen und Berichte über Kontrollen |
§ 40 | Weitere Berichte und Mitteilungen |
§ 41 | Aufbewahrung, Umgang mit Informationen |
Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 42 | Überwachung und Maßnahmen |
Unterabschnitt 4
Vorläufige Anerkennung
§ 43 | Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen |
Teil 5
Zentrales Register und elektronische Datenbank
§ 44 | Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs |
§ 45 | Datenabgleich |
Teil 6
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 46 | Auskunftsrecht der zuständigen Behörde |
§ 47 | Evaluierung und Bestandsschutz |
§ 48 | Datenübermittlung |
§ 49 | Zuständigkeiten |
§ 50 | Verfahren vor der zuständigen Behörde |
§ 51 | Muster und Vordrucke |
§ 52 | Informationsaustausch |
§ 53 | Übergangsvorschrift |
§ 54 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage | Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz |